Ihre wichtigsten Fragen zu Zeitarbeit:

Wie werde ich angestellt?

Zeitarbeitnehmer werden – zumeist unbefristet und in jedem Fall sozialversicherungspflichtig beschäftigt – bei einem Zeitarbeitsunternehmen/ Personaldienstleister angestellt. Ihre Arbeit leisten sie dann in einem so genannten Kunden- oder Entleihbetrieb. Arbeitgeber ist jedoch das Zeitarbeitsunternehmen. Von dort erhalten die Arbeitnehmer auch ihren Lohn.

Wie oft wechselt mein Einsatzort?

Das ist unterschiedlich und hängt von der Art der Tätigkeit ab. Manche Projektarbeiten dauern länger. Andere Tätigkeiten, zum Beispiel Krankheitsvertretungen, können kurzfristig beginnen und wieder enden. Wichtig ist zu wissen, dass das Ende eines Einsatzes in der Regel nicht automatisch auch das Ende des Beschäftigungsverhältnisses bedeutet.

Wie viel Geld verdiene ich?

Sie werden grundsätzlich genauso bezahlt, wie die Mitarbeiter im Kundenbetrieb, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben („equal pay“), Ausnahme stellt ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit dar („Tariföffnungsklausel“). Der iGZ hat einen solchen Tarifvertrag mit der DGB-Tarifgemeinschaft ausgehandelt. Dieser ist ab dem 01.11.2012 durch sogenannte Branchenzuschlagstarife etwa mit der IG Metall oder IG BCE ergänzt worden. Seit dem 01.11.2022 liegt der niedrigste Tariflohn in der Zeitarbeitsbranche bei 12,43 Euro.

Woran erkenne ich ein gutes Zeitarbeitsunternehmen?

Woran erkenne ich ein gutes Zeitarbeitsunternehmen?Achten Sie auf die Qualitätssiegel! Ein erstes Indiz ist das Vorliegen einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Die Mitgliedschaft im iGZ ist ein weiteres wünschenswertes Indiz. Auch ein Vorstellungsgespräch lässt ein gutes Zeitarbeitsunternehmen erkennen – werden Ihre Qualitäten richtig erfragt und finden auch schwierige Punkte Ihrer Lebenssituation Berücksichtigung?

Ist Zeitarbeit nur etwas für Ungelernte?

Ist Zeitarbeit nur etwas für Ungelernte?Nein, Zeitarbeit ist nicht nur für Ungelernte geeignet. Mit 30 Prozent gibt es keine Berufsgruppe, die so stark vertreten ist, wie die der Helfer. Viele Unternehmen stellen befristete Mitarbeiter ein, um bestimmte Aufgaben zu erledigen oder zu unterstützen. Dies ist eine gute Möglichkeit für alle, um Erfahrungen zu sammeln und neue Fähigkeiten zu erlernen, egal wie Ihr beruflicher Status lautet.

Was ist, wenn ein Kundenbetrieb mich als Zeitarbeitnehmer übernehmen möchte?

Herzlichen Glückwunsch! Die Übernahme von Zeitarbeitnehmern in den Kundenbetrieb ist keine Ausnahme und ist meistens kein Problem: Jeder dritte Zeitarbeitnehmer bleibt dem Kundenbetrieb treu. Nicht zuletzt deswegen spricht man oft von einer „Brückenfunktion“ von Zeitarbeit.

Entlohnung

Alle Rahmenbedingungen werden in den Tarifverträgen geregelt. Generell gilt: Zeitarbeitnehmer werden grundsätzlich so behandelt, wie der normale Mitarbeiter im Unternehmen. Es sei denn, es kommt ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit zur Anwendung. Eine solche tarifliche Regelung bildet aktuell die Grundlage für fast alle Zeitarbeitsverhältnisse, die es in Deutschland gibt. Eine so hohe Tarifbindung wie in der Zeitarbeit gibt es in keiner anderen Branche in Deutschland. Effektives Lohndumping ist ausgeschlossen, denn der Zeitarbeit-Grundlohn ist als Branchen-Mindestlohn auch für Zeitarbeitnehmer aus dem Ausland gesetzt.

Branchenzuschläge

Es gibt Branchen, die spürbare Unterschiede in der Entlohnung zwischen Zeitarbeitnehmern und der „Stammbelegschaft“ im eingesetzten Unternehmen aufweisen. Hier gilt: Je länger der Einsatz dauert, desto höher sind die Branchenzuschläge. Innerhalb von neun Monaten wird in fünf Schritten das Entgelt-Niveau erreicht und die „Tariflücke“ geschlossen.

Wer hat Anspruch auf die weihnachtliche Jahressonderzahlung?

Nur knapp jeder zweite Beschäftigte in Deutschland erhält ein Weihnachtsgeld. Damit ist es keine Selbstverständlichkeit.

In § 8 des Manteltarifvertrags iGZ-DGB ist der Anspruch auf die tarifliche Jahressonderzahlung für Arbeitnehmer in der Zeitarbeit geregelt. Zeitarbeitnehmer müssen zwei Voraussetzungen erfüllen, damit sie sich über das Weihnachtsgeld freuen können: Das Arbeitsverhältnis bei einer Zeitarbeitsfirma muss zum Stichtag 30.11. mehr als sechs Monate bestanden haben und zum Auszahlungszeitpunkt ungekündigt fortbestehen.Wer hat Anspruch auf die weihnachtliche Jahressonderzahlung?

Wichtig ist hier: Gemäß des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.1993 – 10 AZR 661/92 ist ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht gleich eine Kündigung. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis kommt es somit darauf an, ob die Befristung vor bzw. an dem Tag des Auszahlungszeitpunktes endet oder nach dem Tag des Auszahlungszeitpunktes.

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